(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 382 StPO Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten

Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.