(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 365 StPO Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag

Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.