(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 291 StPO Bekanntmachung der Beschlagnahme

Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.