Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
- 1.
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den Ort und den Tag der Verhandlung;
- 2.
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die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
- 3.
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die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
- 4.
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die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
- 5.
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die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.