(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 177 StPO Kosten

Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.