| 1 | Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen entgegennehmen und weiterleitenb)
                            Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, für Baustile und Bauteile sowie für technische und gestalterische Arbeitsaufgaben anwendenc)
                            Sachverhalte darstellen und kulturelle Identitäten berücksichtigen | 4 |  | 
            
                | 
                        d)
                            Kundenanforderungen und Arbeitsaufträge erfassen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfene)
                            Kunden und Kundinnen über Eignung und Eigenschaften von Werkstoffen informierenf)
                            Gespräche mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie im Team situationsgerecht führeng)
                            Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren, Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und Absprachen dokumentierenh)
                            den Kunden und Kundinnen Serviceleistungen erläuterni)
                            Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen |  | 4 | 
            
                | 2 | Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Arbeitsabläufe festlegen und dabei ergonomische, ökologische, konstruktive, fertigungstechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenb)
                            Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Arbeitsschutz planen und Arbeitsmittel festlegenc)
                            Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und Zeitaufwand dokumentierend)
                            örtliche Gegebenheiten bei der Arbeitsvorbereitung sowie Witterungs- und Klimabedingungen berücksichtigene)
                            Informationen zu Untergründen, Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen sowie technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen beschaffen und nutzenf)
                            Betriebsanweisungen und technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, technische Regelwerke, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen | 4 
 
 
 
 |  | 
            
                |  |  | 
                        g)
                            Materialien und Hilfsstoffe ermitteln und zusammenstellenh)
                            Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern, Messungen durchführen und Messergebnisse protokolliereni)
                            Aufmaße für durchzuführende Arbeiten erstellenj)
                            Skizzen, Bau- und Werkzeichnungen anfertigen und anwenden |  |  | 
            
                |  |  | 
                        k)
                            Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen, Daten sichern und Datenschutz unter Beachtung der Vorschriften anwendenl)
                            Aufgaben im Team planen und umsetzenm)
                            analoge und digitale Medien einsetzen und branchenspezifische Software anwendenn)
                            Leistungsverzeichnisse und Angebote berücksichtigeno)
                            Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten beurteilen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen |  | 2 | 
            
                | 3 | Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)
                            persönliche Schutzausrüstung verwendenc)
                            Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung veranlassend)
                            Gegebenheiten auf der Baustelle mit Skizzen und Plänen abgleichene)
                            Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereitenf)
                            Wasser- und Energieversorgung veranlasseng)
                            Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifenh)
                            Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen und Sicherheits- und Gesundheitspläne beachteni)
                            Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienen sowie Rohblöcke und Werkstücke transportieren, aufbänken und lagernj)
                            Leitern und Gerüste auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen sowie Leer-, Arbeits- und Schutzgerüste auf- und abbauenk)
                            Gefahrstoffe unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Maßnahmen zur Entsorgung ergreifenl)
                            Abfallstoffe lagern und Maßnahmen zur Entsorgung ergreifenm)
                            Arbeitsplatz übergeben | 4 |  | 
            
                | 4 | Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
 | 
                        a)
                            Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und wartenb)
                            Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienenc)
                            Funktionskontrolle bei Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen und dokumentierend)
                            Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen und Störungsbeseitigung veranlassen | 4 |  | 
            
                | 5 | Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und
 Hilfsstoffen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            Hilfsstoffe, insbesondere Dichtungs-, Klebe- und Anstrichmittel, nach Verwendungszweck zuordnenb)
                            Abdichtungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von technischen Regelwerken durchführen und elastische Fugen herstellenc)
                            chemische Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, sowie Metalle, Kunststoffe und Imprägnierungen unter Berücksichtigung von Herstellerangaben lagern, auswählen und verarbeiten und Verklebungen durchführend)
                            Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Trennen, Umformen, Bohren und Feilen, bearbeitene)
                            Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen | 2 |  | 
            
                | 6 | Herstellen und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            natürliche und künstliche Steine unterscheiden und auswählenb)
                            Rohblöcke für die Verwendung, insbesondere unter Berücksichtigung der natürlichen Lager und Fehler, beurteilen und auswählenc)
                            Rohblöcke, insbesondere durch Spalten und Stoßen, teilend)
                            Bearbeitungstechniken auswählen und Maße übertragene)
                            Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung von Flächen, insbesondere bei Hart- und Weichgestein, festlegenf)
                            ebene, hohle, gewölbte und ausgeklinkte Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen herstelleng)
                            Oberflächen von Hand und mit handgeführten Maschinen endbearbeitenh)
                            bearbeitete Flächen beurteilen und vor Beschädigungen schützeni)
                            ein- und mehrhäuptige Steine herstellen | 14 |  | 
            
                | 
                        j)
                            Platten und Werkstücke, insbesondere durch Sägen, Ausklinken und Bohren, maschinell bearbeitenk)
                            Oberflächen mit Maschinen endbearbeitenl)
                            gebrauchte Platten und Werkstücke aufarbeiten |  | 4 | 
            
                | 7 | Herstellen von Profilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Profile unterscheiden und auswählenb)
                            Schablonen herstellen und Formen übertragenc)
                            Falze, Fasen und runde Profilglieder ausarbeitend)
                            zusammengesetzte Profile ausarbeiten | 10 |  | 
            
                |  |  | 
                        e)
                            um- und totlaufende Profile ausarbeitenf)
                            Profile an gebogenen Flächen ausarbeiten |  | 4 | 
            
                | 8 | Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            eingesetzte Flächen nach Vorgaben, insbesondere durch Ausfräsen, herstellenb)
                            Materialien für Einlegeteile nach Gestaltungsvorgaben auswählenc)
                            Einlegeteile herstellen, einpassen und befestigen |  | 3 | 
            
                | 9 | Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Schriften, Symbole und Ornamente unterscheiden und auswählenb)
                            Schriften, Symbole und Ornamente zeichnen und übertragenc)
                            vertiefte und erhabene Schriften in unterschiedlichen Techniken herstellend)
                            Schriften und Oberflächen farblich fassene)
                            Schriften und Oberflächen vergoldenf)
                            Metallschriften anbringen | 8 |  | 
            
                | 
                        g)
                            Symbole und Ornamente nach Vorgaben entwerfenh)
                            Symbole und Ornamente in unterschiedlichen Techniken ausführen |  | 2 | 
            
                | 10 | Herstellen von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialien
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            mineralisch gebundene Materialien unterscheiden und auswählenb)
                            Brettschalungen, insbesondere für Fundamente, herstellen und abbauenc)
                            Bewehrungen aus Betonstabstahl herstellen und einbauend)
                            Bindemittel und Zuschläge zuordnene)
                            Betone nach Rezept herstellen und auf Verwendbarkeit prüfenf)
                            Betone einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln | 4 |  | 
            
                | 11 | Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            künstlich hergestellte Steine hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Verarbeitungsarten unterscheiden und auswählenb)
                            Maschinen, Werkzeuge, Hilfsstoffe und Bearbeitungsmethoden auswählenc)
                            künstlich hergestellte Steine bearbeitend)
                            künstlich hergestellte Steine, insbesondere durch Kleben, verbindene)
                            Oberflächen endbearbeiten | 4 |  | 
            
                | 12 | Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken (§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Steine, Fliesen und Platten unterscheiden, lagern und nach Verwendungszweck auswählenb)
                            Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verwendbarkeit prüfenc)
                            Untergründe auf Belegreife prüfen und vorbereitend)
                            Platten und Fliesen, insbesondere aus Naturwerkstein, verlegen und Aussparungen herstellene)
                            Werkstücke und Grabmale versetzen | 12 |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Verbindungstechniken festlegen und Verbindungsmittel, insbesondere für Klammer-, Dübel- und Bleiverbindungen, auswähleng)
                            Mauerwerk aus natürlichen und künstlichen Steinen herstellen |  | 3 | 
            
                | 13 | Einsetzen von programmierbaren Maschinen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
 | 
                        a)
                            Einsatz von programmierbaren Maschinen für die Herstellung von Produkten beurteilenb)
                            Konstruktionen digital erstellenc)
                            Materiallisten und Zuschnittpläne generieren | 4 |  | 
            
                | 
                        d)
                            Zeichnungsdaten in maschinenlesbare Daten umwandelne)
                            programmierbare Maschinen einrichtenf)
                            Programme in Steuerungen einlesen, Werkzeugkorrekturen vornehmen und Programme abfahreng)
                            Programmabläufe überwachen und optimierenh)
                            Ursachen von Fehlern und Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen |  | 4 | 
            
                | 14 | Durchführen von qualitätssichernden
 Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
 | 
                        a)
                            eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfenb)
                            durchgeführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentierenc)
                            Tätigkeitsnachweise erstellen und Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassend)
                            zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragene)
                            Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten | 4 |  | 
            
                | 
                        f)
                            Instandhaltungs-, Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwacheng)
                            Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren und Ergebnisse der Zusammenarbeit auswertenh)
                            Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifeni)
                            Aufmaße fertiggestellter Arbeiten erstellenj)
                            Produkte für den Versand, insbesondere durch Kennzeichnen, Verpacken und Lagern, vorbereitenk)
                            Kundengespräche bei der Übergabe von fertiggestellten Arbeiten führenl)
                            Kunden und Kundinnen über Gebrauch, Pflege und Instandsetzungsintervalle der hergestellten Produkte informierenm)
                            Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen |  | 4 |