Die Hochschulen schreiben ihre zu vergebenden Stipendien mindestens einmal im Jahr aus. Spätestens mit der Ausschreibung machen die Hochschulen in allgemein zugänglicher Form bekannt 
        
            - 1.
- 
                die voraussichtliche Zahl und gegebenenfalls die Zweckbindung der zur Verfügung stehenden Stipendien, 
- 2.
- 
                die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der sie einzureichen ist, 
- 3.
- 
                die von den Bewerbern beizubringenden Unterlagen, 
- 4.
- 
                den Ablauf des Auswahlverfahrens und 
- 5.
- 
                die Bewerbungsfristen. 
        Vorschriften der Hochschulen zur weiteren Ausgestaltung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren bleiben unberührt.