(StFachAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 09.05.1996


§ 3 StFachAngAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Ausbildungspraxis:
1.1 Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
1.2 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3 Berufsbildung,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
2. Praxis- und Arbeitsorganisation:
2.1 Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,
2.2 Kooperation und Kommunikation;
3. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;
4. Rechnungswesen:
4.1 Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,
4.2 Buchführungs- und Abschlußtechnik,
4.3 Lohn- und Gehaltsabrechnung,
4.4 Erstellen von Abschlüssen;
5. betriebswirtschaftliche Facharbeit:
5.1 Auswerten der Rechnungslegung,
5.2 Finanzierung;
6. steuerliche Facharbeit:
6.1 Abgabenordnung,
6.2 Umsatzsteuer,
6.3 Einkommensteuer,
6.4 Körperschaftsteuer,
6.5 Gewerbesteuer,
6.6 Bewertungsgesetz,
6.7 Vermögensteuer.