Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Ausfertigungsdatum: 17.12.1981


§ 8 StBVV Vorschuß

Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.