Ausfertigungsdatum: 16.08.1961
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 3434 u. 3435; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Gliederung | |||
Abschnitt 1 Verfahren vor dem Landgericht | |||
Unterabschnitt 1 Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | |||
Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | |||
Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht | |||
Unterabschnitt 1 Berufung | |||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | |||
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | |||
Unterabschnitt 1 Revision | |||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | |||
Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | |||
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 110 bis 112 | |
Vorbemerkung: | |||
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Abschnitt 1 | |||
Verfahren vor dem Landgericht | |||
Unterabschnitt 1 | |||
Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | |||
110 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:
| 240,00 EUR | |
112 | Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus dem Beruf | 480,00 EUR | |
Unterabschnitt 2 | |||
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | |||
120 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 82 Abs. 1 StBerG:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 160,00 EUR | |
Abschnitt 2 | |||
Verfahren vor dem Oberlandesgericht | |||
Unterabschnitt 1 | |||
Berufung | |||
210 | Berufungsverfahren mit Urteil | 1,5 | |
211 | Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil | 0,5 | |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. | |||
Unterabschnitt 2 | |||
Beschwerde | |||
220 | Verfahren über Beschwerden im berufsgerichtlichen
Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR | |
Von dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | |||
Abschnitt 3 | |||
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | |||
Unterabschnitt 1 | |||
Revision | |||
310 | Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 130 Abs. 3 Satz 1 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 2,0 | |
311 | Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 130 Abs. 3 Satz 1 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 1,0 | |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. | |||
Unterabschnitt 2 | |||
Beschwerde | |||
320 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,0 | |
321 | Verfahren über sonstige Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR | |
Von dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | |||
Abschnitt 4 | |||
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | |||
400 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |