Ausfertigungsdatum: 21.07.1977
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 180 - 181)
Mitteilung über dasDer Prüfungsausschuss ........................................... | ||
bei ........................................................................... | ||
Frau/Herrn
................................................................................ | ||
Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname | ||
über
Frau Vorsteherin des Finanzamtes/ Herrn Vorsteher des Finanzamtes .................................................................................................................................................. |
I. | Leistungen bis zur Zwischenprüfung | |||||||
Durchschnittspunktzahl aus Anlage 7 | (1) | |||||||
Durchschnittspunktzahl x 10 | (A) | |||||||
(1) x 10 | ||||||||
II. | Geprüfte Gebiete | Punktzahl der Leistungen | ||||||
Prüfungsarbeiten
Der Prüfungsausschuss hat Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten wie folgt bewertet: | ||||||||
Abgabenordnung
(ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht) | ||||||||
Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||||||||
Umsatzsteuer | ||||||||
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen | ||||||||
Öffentliches Recht | ||||||||
Summe der Punktzahlen | ||||||||
Durchschnittspunktzahlen
(§ 6 Absatz 3 StBAPO) | (2) | |||||||
Durchschnittspunktzahl x 30 | (B) | |||||||
(2) x 30 | ||||||||
Endpunktzahl | A + B | |||||||
Nur bei bestandener Zwischenprüfung (§ 41 Absatz 4):
Prüfungsgesamtnote (§ 6 Absatz 4 StBAPO) | ||||||||
Textvorschlag A (Zwischenprüfung bestanden): |
Sie haben die Zwischenprüfung bestanden (§ 41 Absatz 3 StBAPO). |
Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der Durchschnittspunktzahl .............................................................. , Ihre
Prüfungsarbeiten sind mit einer Durchschnittspunktzahl ...................................................................... beurteilt worden. Daraus folgt eine Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von ............................................ und die Prüfungsgesamtnote .............................................. . |
Textvorschlag B (Zwischenprüfung nicht bestanden, Grund: nicht genug Prüfungsarbeiten mit mindestens 5 Punkten): |
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden (§ 41 Absatz 3 StBAPO). |
Begründung:
Sie haben nur in ..................................................... Prüfungsarbeiten fünf oder mehr Punkte erreicht und nicht wie gefordert in mindestens drei Prüfungsarbeiten (§ 41 Absatz 3 Nummer 1 StBAPO). |
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung einmal wiederholen/können Sie die Zwischenprüfung nicht mehr wiederholen. |
Textvorschlag C (Zwischenprüfung nicht bestanden, Grund: zu geringe Durchschnittspunktzahl in der schriftlichen Prüfung): |
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden (§ 41 Absatz 3 StBAPO). |
Begründung:
Sie haben in der schriftlichen Prüfung nicht die geforderte Durchschnittspunktzahl von mindestens fünf erreicht (§ 41 Absatz 3 Nummer 2 StBAPO). |
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung einmal wiederholen/können Sie die Zwischenprüfung nicht mehr wiederholen. |
Textvorschlag D (Zwischenprüfung nicht bestanden, Grund: zu geringe Endpunktzahl): |
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden (§ 41 Absatz 3 StBAPO). |
Begründung:
Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der Durchschnittspunktzahl ....................................................................... , Ihre Prüfungsarbeiten sind mit einer Durchschnittspunktzahl ............................... beurteilt worden. Daraus folgt eine Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von .................................. . |
Die von Ihnen erreichte Endpunktzahl liegt unter der geforderten Endpunktzahl von mindestens 200 (§ 41 Absatz 3 Nummer 3 StBAPO). |
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung einmal wiederholen/können Sie die Zwischenprüfung nicht mehr wiederholen. |
.............................................. Ort, Datum |
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses |
.............................................. Unterschrift |