Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Ausfertigungsdatum: 21.07.1977


§ 32 StBAPO Aufstieg in den höheren Dienst

Die inhaltliche Gestaltung der Einführung in die Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes richtet sich nach Landesrecht. Die Einführung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Beamtin oder der Beamte die für die neue Laufbahn erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.