Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Ausfertigungsdatum: 21.07.1977


§ 26 StBAPO Einführungsabschnitte

Die Einführung umfaßt

1.
ergänzende Studien an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer und
2.
eine praktische Einweisung von neun Monaten beim Finanzamt und bei der Oberfinanzdirektion oder der Stelle, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmt.
Die ergänzenden Studien sind in den ersten zwölf Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Einführung durch Lehrveranstaltungen von insgesamt einmonatiger Dauer an der Bundesfinanzakademie fortzuführen. Erholungsurlaub darf nicht zu Lasten der ergänzenden und der fortführenden Studien gewährt werden.