(SpurVerkErprG)
Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Ausfertigungsdatum: 29.01.1976


Eingangsformel SpurVerkErprG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: