(SpurVerkErprG)
Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Ausfertigungsdatum: 29.01.1976


§ 17 SpurVerkErprG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.