Sprengstoffgesetz (SprengG)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe

Ausfertigungsdatum: 13.09.1976


§ 46 SprengG Fortgeltung erteilter Erlaubnisse

Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilt worden sind, gelten im bisherigen Umfang als Erlaubnisse und Befähigungsscheine im Sinne dieses Gesetzes.