(SpielbkV)
Verordnung über öffentliche Spielbanken

Ausfertigungsdatum: 27.07.1938


Eingangsformel SpielbkV

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes verordnet: