Ausfertigungsdatum: 03.05.2017
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1037)
über die Verpflichtungen nach § 83 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) und nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66) jeweils in geltender Fassung.
Frau/Herr «Titel»
geboren am
wohnhaft
wurde heute im Rahmen der Tätigkeit als Prüfer in der Sportschifffahrt verpflichtet, die Arbeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und die gebotene Verschwiegenheit zu wahren.
Es wurde auf folgende für Sie geltende Gesetze/Vorschriften jeweils in der geltenden Fassung hingewiesen:
Strafgesetzbuch:
Abgabenordnung:
Bundesdatenschutzgesetz:
Mit der Unterzeichnung dieser Niederschrift bestätige ich, dass ich den wesentlichen Inhalt der vorbezeichneten Gesetze/Vorschriften zur Kenntnis genommen habe.
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Unterschrift der/des Verpflichtenden | Ort und Datum | Unterschrift der/des Verpflichteten |