(SpEisHErprobV)
Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin


Ausfertigungsdatum: 13.05.2008

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611

§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Die bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden.