(SpEisHErprobV) Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
Ausfertigungsdatum: 13.05.2008
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Die bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen