Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen

Ausfertigungsdatum: 31.07.2013


§ 3 SpaEfV Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen

Als alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (§ 55 Absatz 4 Satz 2 des Energiesteuergesetzes und § 10 Absatz 3 Satz 2 des Stromsteuergesetzes) gelten folgende Systeme:

1.
ein Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, das mit einem Energieauditbericht gemäß der Anlage 1 dieser Verordnung abschließt, oder
2.
ein alternatives System gemäß der Anlage 2 dieser Verordnung.