(SozSichVoRV)
Verordnung über die Gewährung diplomatischer Vorrechte und Immunitäten im Bereich der Sozialen Sicherheit an durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffene Organisationen

Ausfertigungsdatum: 05.08.1985


§ 3 SozSichVoRV

Den §§ 1 und 2 gehen die für einzelne Organisationen geltenden besonderen innerstaatlichen sowie über- und zwischenstaatlichen Regelungen vor.