Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Folgenden in Quebec am 20. April 2010 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
Die Vereinbarungen werden nachstehend veröffentlicht.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung der Vereinbarung sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen. Im Übrigen wird die Bundesregierung ermächtigt, die zur Durchführung der Vereinbarung erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zutreffen. Dabei können zur Anwendung und Durchführung der Vereinbarung insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrem Artikel 29 Absatz 1 und die Durchführungsvereinbarung nach ihrem Artikel 12 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.