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(SozSichEUG)
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa


Ausfertigungsdatum: 22.06.2011

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 Abs. 6 G v. 11.11.2016 I 2500

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Systeme der Beamtenversorgung
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen

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