Stand: Geändert durch Art. 2 Nr. 1 G v. 27.4.2002 I 1464
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(weggefallen)
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des Abkommens, des Schlußprotokolls zu dem Abkommen und der Zusatzvereinbarungen
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft.
(2)