Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dem in Canberra am 13. Dezember 2000 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens in Kraft zu setzen oder in Ermangelung solcher Vereinbarungen zur Anwendung und Durchführung des Abkommens Regelungen zu treffen über:
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 21 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.