Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Folgenden in Berlin am 9. Februar 2007 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Ergänzungsabkommens sowie Änderungen der Durchführungsvereinbarung vom 9. Februar 2007 in Kraft zu setzen oder in Ermangelung solcher Vereinbarungen das Nähere zu regeln. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Ergänzungsabkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Tage, an denen das Ergänzungsabkommen nach seinem Artikel 16 und die Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens nach ihrem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.