Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 19.03.2002


Inhaltsübersicht SLV

Kapitel 1
Allgemeines
§ 1Geltungsbereich
§ 2Dienstliche Beurteilung
§ 3Ordnung der Laufbahnen
§ 4Einstellung
§ 5Beförderung
§ 5aDienstzeiterfordernisse
§ 6Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel
§ 7(weggefallen)
  
Kapitel 2
Laufbahngruppe der Mannschaften
§ 8Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
§ 9Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
§ 10Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
  
Kapitel 3
Laufbahngruppe der Unteroffiziere
Abschnitt 1
Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
 Unterabschnitt 1
 Fachunteroffiziere
§ 11Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
§ 12Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
§ 13Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
§ 14Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
  
 Unterabschnitt 2
 Feldwebel
§ 15Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
§ 16Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
§ 17Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
§ 18Beförderung der Feldwebel
§ 19Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
§ 20Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel
§ 21Umwandlung des Dienstverhältnisses
  
Abschnitt 2
Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)
§ 22Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
  
Kapitel 4
Laufbahngruppe der Offiziere
Abschnitt 1
Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
 Unterabschnitt 1
 Truppendienst
§ 23Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
§ 24Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
§ 25Beförderung der Offiziere
§ 26Offiziere mit Hochschulausbildung
§ 27Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen
§ 28Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
§ 29Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
  
 Unterabschnitt 2
 Sanitätsdienst
§ 30Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
§ 31Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter
§ 32Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier
§ 33Beförderung der Sanitätsoffiziere
  
 Unterabschnitt 3
 Militärmusikdienst
§ 34Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 35Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 36Beförderung der Militärmusikoffiziere
§ 37Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier
  
 Unterabschnitt 4
 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
§ 38Einstellung und Beförderung der Offiziere
§ 39(weggefallen)
  
 Unterabschnitt 5
 Militärfachlicher Dienst
§ 40Voraussetzungen für die Zulassung
§ 41Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
§ 42Beförderung der Offiziere
  
Abschnitt 2
Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)
§ 43Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
  
Kapitel 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 44Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien
§ 45Ausnahmen
§ 46Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a des Soldatengesetzes
§ 47(weggefallen)
§ 48Übergangsvorschriften
§ 49Inkrafttreten, Außerkrafttreten