Stand: Ersetzt V 51-3-5 v. 21.8.2012 I 1804 (SKBPRV)
(XXXX)
Bezirkspersonalräte werden bei folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:
1.
Kommando Heer,
2.
Kommando Luftwaffe,
3.
Marinekommando,
4.
Kommando Streitkräftebasis,
5.
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr und
6.
Kommando Cyber- und Informationsraum.
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