Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
- 6.
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Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
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Planen von Arbeitsabläufen,
- 8.
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Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
- 9.
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Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät,
- 10.
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Umformen von Metallen,
- 11.
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Trennen und Abtragen,
- 12.
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Fügen,
- 13.
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Legieren und Schmelzen,
- 14.
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Anfertigen von Kleinwerkzeugen,
- 15.
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Anfertigen von Gußmodellen und Bearbeiten von Gußteilen,
- 16.
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Anfertigen von Werkstücken mit Funktionsteilen,
- 17.
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Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen,
- 18.
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Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen,
- 19.
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Planen und Anfertigen von komplettem Schmuck und Gerät,
- 20.
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Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
- 21.
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Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und Gerät.