Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, 
- 6.
- 
                Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 7.
- 
                Planen von Arbeitsabläufen, 
- 8.
- 
                Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, 
- 9.
- 
                Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, 
- 10.
- 
                Umformen von Metallen, 
- 11.
- 
                Trennen und Abtragen, 
- 12.
- 
                Fügen, 
- 13.
- 
                Legieren und Schmelzen, 
- 14.
- 
                Anfertigen von Kleinwerkzeugen, 
- 15.
- 
                Anfertigen von Gußmodellen und Bearbeiten von Gußteilen, 
- 16.
- 
                Anfertigen von Werkstücken mit Funktionsteilen, 
- 17.
- 
                Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, 
- 18.
- 
                Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen, 
- 19.
- 
                Planen und Anfertigen von komplettem Schmuck und Gerät, 
- 20.
- 
                Behandeln und Gestalten von Oberflächen, 
- 21.
- 
                Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und Gerät.