Ausfertigungsdatum: 03.09.1953
Die Länder können Abweichungen von den Vorschriften des § 85 Abs. 2 Nr. 1 zulassen.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen OK