Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat
- 1.
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zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
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zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- 3.
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zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven,
- 4.
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zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
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zu Leistungen der Arbeitsförderung,
- 6.
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zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.