Die besonderen Leistungen umfassen
- 1.
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das Übergangsgeld,
- 2.
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das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
- 3.
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die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.