Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung Richtlinien
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über die Zusammenarbeit der Pflegekassen mit den Medizinischen Diensten,
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zur Durchführung und Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung,
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über die von den Medizinischen Diensten zu übermittelnden Berichte und Statistiken,
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zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung sowie über das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen und zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen,
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über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung.
Die Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie sind für die Medizinischen Dienste verbindlich.