Ausfertigungsdatum: 19.03.1956
§ 60 SG Arten der Dienstleistungen
Dienstleistungen sind
- 1.
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Übungen (§ 61),
- 2.
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besondere Auslandsverwendungen (§ 62),
- 3.
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Hilfeleistungen im Innern (§ 63),
- 4.
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Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a) und
- 5.
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unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.