(ServiceTPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin"

Ausfertigungsdatum: 15.12.1997


Anlage ServiceTPrV (zu § 6 Abs. 3)

(Fundstelle: BGBl. I 1997, 3131 - 3132;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Muster
Seite 1
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin

Herr/Frau .....................................................................
geboren am ........................... in .....................................
hat am ............................... die Prüfung zum anerkannten Abschluß

Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter
Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin"
vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die durch Artikel 53 der Verordnung
vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit der Gesamtnote ..............

bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 5 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ...........................
Unterschrift ....................
(Siegel der zuständigen Stelle)

Die Punktebewertungsskala unterteilt sich wie folgt:
100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut,
unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut,
unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend,
unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend,
unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft,
unter 30- 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

Seite 2

Die Prüfung bestand aus
1.
einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Technik" mit dem Schwerpunkt "Fahrzeugsysteme", integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte "Werkstatt- und Betriebstechnik", "Information" und "Dokumentation",
2.
einer Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" mit den Schwerpunkten "Fahrzeugsysteme", "Werkstatt- und Betriebstechnik" und "Auftragsabwicklung" integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte ... (mindestens zwei aus § 4 Abs. 6 bis 11),
3.
ergänzenden schriftlichen Aufgaben aus den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" und
4.
einem situationsbezogenem Fachgespräch zu den Aufgaben 1 bis 3 mit den Schwerpunkten "Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung" sowie "Kundenbetreuung und -beratung".
(Im Fall des § 5: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß § 5 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung ... von der Aufgabe ... freigestellt.")