(Fundstelle: BGBl. I 1997, 3131 - 3132;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
         
        
                                        Muster
        
        Seite 1
        
        ...............................................................................
        
                           (Bezeichnung der zuständigen Stelle)
        
         
        
                                        Zeugnis
        
                        über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
        
                        Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
        
                        Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
        
         
        
        Herr/Frau .....................................................................
        
        geboren am ........................... in .....................................
        
        hat am ............................... die Prüfung zum anerkannten Abschluß
        
         
        
                        Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
        
                        Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
        
         
        
        gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter
        
        Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin"
        
        vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die durch Artikel 53 der Verordnung
        
        vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit der Gesamtnote ..............
        
         
        
        bestanden. 
        
         
        
        Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
        
        dem Niveau 5 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
        
        (BAnz AT 20.11.2013 B2).
        
         
        
        Datum ...........................
        
        Unterschrift ....................
        
        (Siegel der zuständigen Stelle)
        
         
        
        Die Punktebewertungsskala unterteilt sich wie folgt:
        
              100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut,
        
        unter  92-81 Punkte = Note 2 = gut,
        
        unter  81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend,
        
        unter  67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend,
        
        unter  50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft,
        
        unter  30- 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
        
        
        Seite 2 
        
        
        Die Prüfung bestand aus 
        
            - 1.
- 
                einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Technik" mit dem Schwerpunkt "Fahrzeugsysteme", integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte "Werkstatt- und Betriebstechnik", "Information" und "Dokumentation", 
- 2.
- 
                einer Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" mit den Schwerpunkten "Fahrzeugsysteme", "Werkstatt- und Betriebstechnik" und "Auftragsabwicklung" integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte ... (mindestens zwei aus § 4 Abs. 6 bis 11), 
- 3.
- 
                ergänzenden schriftlichen Aufgaben aus den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" und 
- 4.
- 
                einem situationsbezogenem Fachgespräch zu den Aufgaben 1 bis 3 mit den Schwerpunkten "Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung" sowie "Kundenbetreuung und -beratung". 
        (Im Fall des § 5: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß § 5 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung ... von der Aufgabe ... freigestellt.")