(SEIVerfMAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenindustrie

Ausfertigungsdatum: 09.02.2004


§ 5 SEIVerfMAusbV 2004 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.