(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
-
Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- 6.
-
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung,
- 7.
-
Instandhalten von Werkzeugen,
- 8.
-
Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen,
- 9.
-
Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten,
- 10.
-
Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik,
- 11.
-
Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 12.
-
Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen,
- 13.
-
Verfahrensabläufe,
- 14.
-
Produktions- und Prozesssteuerung,
- 15.
-
Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
- 16.
-
Lagern und Entsorgen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
in der Fachrichtung Baustoffe:
- a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
- b)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
- c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Brenn- und Veredelungsprozessen,
- e)
-
Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Baustoffen;
- 2.
-
in der Fachrichtung Transportbeton:
- a)
-
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten,
- b)
-
Herstellen von Transportbeton,
- c)
-
Herstellen von Werkfrischmörtel,
- d)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- e)
-
Wiederaufbereiten von Restbeton und Restmörtel;
- 3.
-
in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement:
- a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
- b)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
- c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen,
- e)
-
Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Gipsplatten oder Faserzement;
- 4.
-
in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton:
- a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
- b)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
- c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen,
- e)
-
Versandvorbereiten und Verladen von Kalksandsteinen oder Porenbeton;
- 5.
-
in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse:
- a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
- b)
-
Qualitätssicherung,
- c)
-
Probenahme und Probenanalyse,
- d)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
- e)
-
Herstellen unterschiedlicher Betonsorten,
- f)
-
Herstellen und Prüfen von vorgefertigten Betonerzeugnissen,
- g)
-
Vorbereiten des Versandes und Verladen vorgefertigter Betonerzeugnisse;
- 6.
-
in der Fachrichtung Asphalttechnik:
- a)
-
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten,
- b)
-
Herstellen von Walzasphalt und von Gussasphalt,
- c)
-
Einbauen von Walzasphalt und von Gussasphalt,
- d)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.