(1) Dem Seiler-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
(2) Dem Seiler-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der Seile, Ketten, Netze, Hebebänder und Rundschlingen,
- 2.
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Kenntnisse der Netzarten sowie von Schutz- und Fangvorrichtungen und deren Verwendung,
- 3.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Werks- und Hilfsstoffe,
- 4.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten,
- 5.
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Kenntnisse der Festigkeiten und Dehnungseigenschaften sowie des Prüfens von Seilen, Hebebändern, Rundschlingen und Ketten,
- 6.
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Kenntnisse des Verseilens und Flechtens sowie der Knoten,
- 7.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 8.
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Kenntnisse auf den Gebieten Produkthaftung und Qualitätsmanagement,
- 9.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, der Lauflängenbezeichnungen, des Brandschutzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes,
- 10.
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Kenntnisse im Hecheln und Spinnen,
- 11.
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Messen und Zeichnen,
- 12.
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Berechnen von Litzen-, Seil- und Bandquerschnitten,
- 13.
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Auswählen der Werkstoffe sowie Festlegen der Konstruktion, Schlaglänge oder Geflechtsdichte,
- 14.
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Zwirnen, Spulen und Flechten,
- 15.
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Bestimmen von Wechselrädern,
- 16.
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Anscheren und Austreiben von Litzen und Schlagen von Seilen, insbesondere unter Einsatz stationärer Maschinen,
- 17.
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Konfektionieren von Seilen, insbesondere Ablängen, Spleißen, Pressen, Vergießen, Verlöten und Verschweißen von Seilenden,
- 18.
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Beurteilen der Ablegereife von Seilen, Hebebändern, Rundschlingen und Ketten,
- 19.
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Berechnen, Knoten und Filieren von Netzen,
- 20.
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Zuschneiden, Versetzen, Zusammensetzen und Ansetzen, Anschlagen, Einstellen, Verstärken, Verknoten der Endmaschen sowie Ausrüsten von Netzen,
- 21.
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Zusammenbauen von Schutz- und Fangnetzvorrichtungen,
- 22.
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Ausführen von Takel- und Bordarbeiten sowie von Seil- und Netzmontagen,
- 23.
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Pflegen und Instandhalten von Seilen, Ketten, Netzen, Hebebändern und Rundschlingen sowie von Seil- und Netzbauwerken,
- 24.
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Lagern und Entsorgen von Seilen, Ketten, Netzen, Hebebändern und Rundschlingen sowie von Zubehör,
- 25.
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Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.