(1) Dem Seiler-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        (2) Dem Seiler-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
- 
                Kenntnisse der Seile, Ketten, Netze, Hebebänder und Rundschlingen, 
- 2.
- 
                Kenntnisse der Netzarten sowie von Schutz- und Fangvorrichtungen und deren Verwendung, 
- 3.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Werks- und Hilfsstoffe, 
- 4.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten, 
- 5.
- 
                Kenntnisse der Festigkeiten und Dehnungseigenschaften sowie des Prüfens von Seilen, Hebebändern, Rundschlingen und Ketten, 
- 6.
- 
                Kenntnisse des Verseilens und Flechtens sowie der Knoten, 
- 7.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 8.
- 
                Kenntnisse auf den Gebieten Produkthaftung und Qualitätsmanagement, 
- 9.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, der Lauflängenbezeichnungen, des Brandschutzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes, 
- 10.
- 
                Kenntnisse im Hecheln und Spinnen, 
- 11.
- 
                Messen und Zeichnen, 
- 12.
- 
                Berechnen von Litzen-, Seil- und Bandquerschnitten, 
- 13.
- 
                Auswählen der Werkstoffe sowie Festlegen der Konstruktion, Schlaglänge oder Geflechtsdichte, 
- 14.
- 
                Zwirnen, Spulen und Flechten, 
- 15.
- 
                Bestimmen von Wechselrädern, 
- 16.
- 
                Anscheren und Austreiben von Litzen und Schlagen von Seilen, insbesondere unter Einsatz stationärer Maschinen, 
- 17.
- 
                Konfektionieren von Seilen, insbesondere Ablängen, Spleißen, Pressen, Vergießen, Verlöten und Verschweißen von Seilenden, 
- 18.
- 
                Beurteilen der Ablegereife von Seilen, Hebebändern, Rundschlingen und Ketten, 
- 19.
- 
                Berechnen, Knoten und Filieren von Netzen, 
- 20.
- 
                Zuschneiden, Versetzen, Zusammensetzen und Ansetzen, Anschlagen, Einstellen, Verstärken, Verknoten der Endmaschen sowie Ausrüsten von Netzen, 
- 21.
- 
                Zusammenbauen von Schutz- und Fangnetzvorrichtungen, 
- 22.
- 
                Ausführen von Takel- und Bordarbeiten sowie von Seil- und Netzmontagen, 
- 23.
- 
                Pflegen und Instandhalten von Seilen, Ketten, Netzen, Hebebändern und Rundschlingen sowie von Seil- und Netzbauwerken, 
- 24.
- 
                Lagern und Entsorgen von Seilen, Ketten, Netzen, Hebebändern und Rundschlingen sowie von Zubehör, 
- 25.
- 
                Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.