Ein Sportboot oder Wassermotorrad darf nur vermietet werden, wenn es 
        
            - 1.
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                die vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Kennzeichen besitzt, 
- 2.
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                ein von der Zulassungsbehörde für dieses Sportboot oder Wassermotorrad ausgestelltes Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 besitzt, 
- 3.
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                die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 festgelegten Bedingungen und Auflagen erfüllt und 
- 4.
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                die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 vorgeschriebene Ausrüstung an Bord hat.