(SeeSchStrO)
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 03.05.1971


Inhaltsübersicht SeeSchStrO

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4Verantwortlichkeit
§ 5Schiffahrtszeichen
§ 6Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8Allgemeines
§ 9Verwendung von Positionslaternen
§ 10Kleine Fahrzeuge
 
§ 11Schallsignale der Binnenschiffe
§§ 12 bis 18(aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge
§§ 19 und 20(aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Fahrregeln
§ 21Grundsätze
§ 22Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23Überholen
§ 24Begegnen
§ 25Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26Fahrgeschwindigkeit
§ 27Schleppen und Schieben
§ 28Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen
Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr
§ 32Ankern
§ 33Anlegen und Festmachen
§ 34Umschlag
§ 35Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
Sechster Abschnitt
Sonstige Vorschriften
§ 37Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40Mitführen von Unterlagen
Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41Geltungsbereich
§ 42Zulassung
§ 43An- und Abmeldung
§ 44(aufgehoben)
§ 45Verkehr in den Zufahrten
§ 46Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48Fahrabstand
§ 49Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52(aufgehoben)
§ 53Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54(aufgehoben)
Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55Schifffahrtspolizei
§ 55aVerkehrszentralen
§ 56Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 57Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
§ 58Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 59Befreiung
§ 60Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61Ordnungswidrigkeiten
§ 62(Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
 
Anlage I
Schiffahrtszeichen
 
Vorbemerkungen
 
Abschnitt I - Sichtzeichen
 
A. Gebots- und Verbotszeichen
Nr.
A. 1Überholverbot
A. 2Begegnungsverbot an Engstellen
A. 3Geschwindigkeitsbeschränkung
A. 4Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
A. 5Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
A. 6Einhalten eines Fahrabstandes
A. 7Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen
A. 8Ankerverbot
A. 9Festmacheverbot
A.10Liegeverbot
A.11Einhalten einer Fahrtrichtung
A.12Abgabe von Schallsignalen
A.13Anhalten in Schleusen
A.14Durchfahren von Brücken
A.15Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
A.16Aufforderung zum Anhalten
A.17Gesperrte Wasserflächen
A.18Sperrung der gesamten Seeschiffahrtsstraße oder einer Teilstrecke
A.19Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen
A.20Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal
A.21Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau
A.22Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals
A.23Verkehr beim Ölhafen Brunsbüttel
A.24Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm (Altarm der Teerhofinsel)
A.25Einfahren in die Husumer Au
 
B. Warnzeichen und Hinweiszeichen
B. 1Fährstelle
B. 2Durchfahren von festen Brücken
B. 3Fernsprechstelle
B. 4Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
B. 5Wasserski
B. 6Außergewöhnliche Schiffahrtsbehinderung
B. 7Querströmung
B. 8Wassermotorräder
B. 9(aufgehoben)
B.10Kennzeichnung der Zufahrten zu Fahrwassern und der Mitte von Schiffahrtswegen
B.11Bezeichnung der Fahrwasserseiten
B.12(aufgehoben)
B.13Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern
B.14Reeden
B.15Gefahrenstellen
B.16Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen
B.17Festmachetonne
 
Abschnitt II - Schallsignale
C. 1Anhalten
C. 2Durchfahren/Einfahren verboten
C. 3Durchfahren/Einfahren
C. 4Sperrung der Seeschiffahrtsstraße
C. 5Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von See
C. 6Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal aus
 
Anlage II
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
 
Erläuterung zur Anlage II
 
II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge
Nr.
1Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben
2Zollfahrzeuge
3Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen
4(aufgehoben)
5Fähren
6Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und leere Fahrzeuge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2
7 und 8(aufgehoben)
9Schwimmendes Zubehör
10Manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im Fahrwasser baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen
11Festgemachte Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und außergewöhnliche Schwimmkörper
12Fahrzeuge mit Seelotsen auf dem Nord-Ostsee-Kanal
13Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal
14Am Ufer festgekommene Fahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal
15Fahrzeuge, die einen Seelotsen anfordern
16Fahrzeuge, die einen Seelotsen absetzen wollen
 
II.2 Schallsignale der Fahrzeuge
1Achtungssignal
2Gefahr- und Warnsignal
3Schallsignale bei verminderter Sicht
4(aufgehoben)
5Ausweichsignale
6Anforderungssignale "Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen"
7Schleppersignale
8(aufgehoben)
 
Anlage III
Karte zu § 1 Abs. 5
 
Anlage IV
(aufgehoben)