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Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994 (SeeRÜbkAG)
Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens

Ausfertigungsdatum: 06.06.1995


Art 15 SeeRÜbkAG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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