| | Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine,
Wachdienst | |
1 | Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) |
- a)
-
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe
- aa)
-
meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten
- bb)
-
Nachweis von Kenntnissen:
- –
-
über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen
- –
-
bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab
- –
-
beim Absetzen und Überprüfen von Kursen
- –
-
bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit
- –
-
beim Ermitteln von Kursen und Peilungen
- –
-
beim Ermitteln der Schiffsposition
- –
-
über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente
- –
-
bei der Vorbereitung für die Seereise
- –
-
über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten
| | | |
| |
- b)
-
Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos
- aa)
-
Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuern
- bb)
-
Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen
- cc)
-
Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben
- c)
-
Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks
- aa)
-
Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln ( KVR) erkennen und melden
- bb)
-
Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und melden
- d)
-
Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes
- aa)
-
Signale geben und erkennen
- bb)
-
Signalmittel handhaben
- cc)
-
Notsignale nennen und erläutern
| 6 | 5 | 11 |
| |
- e)
-
Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes
- aa)
-
Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen
- bb)
-
Ankergeschirr bedienen
- cc)
-
Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachen
- dd)
-
Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen
| 1 | 1 | 1 |
2 | Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) |
- a)
-
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe
- aa)
-
Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- bb)
-
Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- cc)
-
auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen
- dd)
-
nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten
- ee)
-
Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- ff)
-
Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen
| 10
| 5
| 6
|
| |
- b)
-
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- aa)
-
Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzen
- bb)
-
Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen
- cc)
-
Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren
- dd)
-
Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten
| | | |
| |
- c)
-
Bunker, Ver- und Entsorgung
- aa)
-
Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereiten
- bb)
-
Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen
- cc)
-
vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen
- dd)
-
Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern
- ee)
-
Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen
| 1 | 1 | 1 |
| | Ladungs- und Umschlagstechnik | |
3 | Ladungs- und Umschlagstechnik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) |
- a)
-
Arbeiten mit Tauwerk
- aa)
-
Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben
- bb)
-
Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellen
- cc)
-
nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakeln
- dd)
-
Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen
| 1 | 1 | |
- b)
-
Handhaben von Ladungsgütern und Stores
- aa)
-
die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhaben
- bb)
-
feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten
| | | |
| |
- c)
-
Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks
- aa)
-
Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialien
- bb)
-
Reinigen von Laderäumen und Tanks
| | | |
| |
- d)
-
Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores
- aa)
-
Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählen
- bb)
-
Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen
- cc)
-
Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren
- dd)
-
Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen
| 2
| 3
| 4
|
| |
- e)
-
Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge
- aa)
-
bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken
- bb)
-
Laderaum- und Ladetankpläne lesen
- cc)
-
Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren
- dd)
-
Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse
| | | |
| |
- f)
-
Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen
- aa)
-
Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhaben
- bb)
-
Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhaben
- cc)
-
Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben
- dd)
-
Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen
| | | |
| | Schiffssicherheit
hinsichtlich Brandabwehr und Rettung | |
4 | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) |
- a)
-
Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes
- aa)
-
die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen
- bb)
-
Verhalten und Maßnahmen in Notfällen
| während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr |
| |
- b)
-
Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
- aa)
-
Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennen
- bb)
-
Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilen
- cc)
-
baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassen
- dd)
-
Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen
- ee)
-
Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
- ff)
-
Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhaben
- gg)
-
Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwenden
- hh)
-
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnen
- ii)
-
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhaben
- jj)
-
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen
- kk)
-
beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken
| 2
| 2
| 1
|
| |
- c)
-
Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst
- aa)
-
Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnen
- bb)
-
Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen
- cc)
-
Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen
- dd)
-
Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhaben
- ee)
-
Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden
- ff)
-
Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
- gg)
-
Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen
- hh)
-
Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren
| 2 | 2 | 1 |
| |
- d)
-
Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten
- aa)
-
Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden
- bb)
-
bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken
- cc)
-
Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennen
- dd)
-
Körperbau und Körperfunktionen kennen
- ee)
-
Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen
| 0,5 | | |
| | Schiffsbetriebstechnik
Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik | |
5 | Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) |
- a)
-
Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen
| 1 | 1 | |
| |
- b)
-
Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen
- aa)
-
Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassen
- bb)
-
Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
- cc)
-
Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
- dd)
-
Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen
| |
4 |
6 |
| |
- c)
-
Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung
- aa)
-
Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen
- bb)
-
pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen
| | 2 | 2 |
| | Wartung und Instandsetzung | |
6 | Wartung und Instandsetzung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) |
- a)
-
Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln
- aa)
-
Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen
- bb)
-
Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- cc)
-
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgen
- dd)
-
Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen
- ee)
-
Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen
- ff)
-
mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollieren
- gg)
-
elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren
- hh)
-
Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren
| | | |
| |
- b)
-
Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- aa)
-
Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen
- bb)
-
Demontagehilfen auf- und abbauen
- cc)
-
Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegen
- dd)
-
Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern
| 5 | 10 | 10 |
| |
- c)
-
Montage vorbereiten
- aa)
-
Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
- bb)
-
Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen
- d)
-
Montieren
- aa)
-
Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichern
- bb)
-
während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen
- cc)
-
Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichten
- dd)
-
Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen
- e)
-
Transportieren
- aa)
-
handbediente Hebezeuge handhaben
- bb)
-
Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren
| | | |
| |
- f)
-
Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen
- aa)
-
Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfen
- bb)
-
Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen
- cc)
-
Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten
- dd)
-
Ersatzteile aus Metallen herstellen
- ee)
-
Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen
| | | |
| |
- g)
-
Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten
- aa)
-
Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden
- bb)
-
mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen
- cc)
-
turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführen
- dd)
-
Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen
- ee)
-
sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführen
- ff)
-
Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben
| 1 | 1 | |
| | Bearbeiten von Metallen | |
7 | Bearbeiten von Metallen
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) |
- a)
-
Prüfen, Messen, Lehren
- aa)
-
Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen
- bb)
-
Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln
- cc)
-
Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen
- dd)
-
Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen
- ee)
-
mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
- ff)
-
Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen
| | | |
| |
- b)
-
Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
- aa)
-
Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen
- bb)
-
Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen
- cc)
-
Werkstücke und Bauteile kennzeichnen
|
3 |
1 | |
| |
- c)
-
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
- aa)
-
Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen
- bb)
-
Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
- cc)
-
Werkzeuge ausrichten und spannen
| | | |
| |
- d)
-
manuelles Spanen
- aa)
-
Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
- bb)
-
Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
- cc)
-
Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen
- dd)
-
Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden
- ee)
-
Rohrgewinde herstellen
| 2 | 1 | |
| |
- e)
-
maschinelles Spanen vorbereiten
- aa)
-
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
- bb)
-
Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
- cc)
-
Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen
| | | |
| |
- f)
-
Bohren, Senken, Reiben
- aa)
-
Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen
- bb)
-
Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen
|
1 |
2 |
1 |
| |
- g)
-
Drehen
- aa)
-
Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen
- h)
-
Sägen
- aa)
-
Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
- i)
-
Anschleifen
- aa)
-
Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen
| | | |
| |
- j)
-
Trennen
- aa)
-
Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren
- bb)
-
Rohre mit Rohrabschneidern trennen
- cc)
-
Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen
| 1 | 2 | 1 |
| |
- k)
-
Umformen
- aa)
-
Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
- bb)
-
Rohre aus Stahl kalt umformen
- cc)
-
Bleche, Rohre und Profile warm umformen
- dd)
-
Bleche, Rohre und Profile biegerichten
|
| |
- l)
-
Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)
- aa)
-
Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
- bb)
-
Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
- cc)
-
Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
- dd)
-
Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
- ee)
-
Rohrschraubverbindungen herstellen
- ff)
-
Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
|
| |
- m)
-
Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens
- aa)
-
Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen
- bb)
-
Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
- cc)
-
Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten
- dd)
-
Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
- ee)
-
Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen
|