|  |  | Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Wachdienst
 |  | 
                
                    | 1 | Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a)
 | 
                            a)
                                
                                    Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe 
                                     
                                        aa)
                                            meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachtenbb)
                                            
                                                Nachweis von Kenntnissen: 
                                                 
                                                    –
                                                        über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen–
                                                        bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab–
                                                        beim Absetzen und Überprüfen von Kursen–
                                                        bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit–
                                                        beim Ermitteln von Kursen und Peilungen–
                                                        beim Ermitteln der Schiffsposition–
                                                        über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente–
                                                        bei der Vorbereitung für die Seereise–
                                                        über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos 
                                     
                                        aa)
                                            Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuernbb)
                                            Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützencc)
                                            Manövrierverhalten des Schiffes beschreibenc)
                                
                                    Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks 
                                     
                                        aa)
                                            Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln (KVR ) erkennen und meldenbb)
                                            Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und meldend)
                                
                                    Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes 
                                     
                                        aa)
                                            Signale geben und erkennenbb)
                                            Signalmittel handhabencc)
                                            Notsignale nennen und erläutern | 6 | 5 | 11 | 
                
                    |  |  | 
                            e)
                                
                                    Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes 
                                     
                                        aa)
                                            Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellenbb)
                                            Ankergeschirr bedienencc)
                                            Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachendd)
                                            Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen | 1 | 1 | 1 | 
                
                    | 2 | Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b)
 | 
                            a)
                                
                                    Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe 
                                     
                                        aa)
                                            Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzenbb)
                                            Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzencc)
                                            auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzendd)
                                            nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleitenee)
                                            Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzenff)
                                            Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen | 10 
 
 
 
 
 | 5 
 
 
 
 
 | 6 
 
 
 
 
 | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen 
                                     
                                        aa)
                                            Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzenbb)
                                            Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesencc)
                                            Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollierendd)
                                            Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Bunker, Ver- und Entsorgung 
                                     
                                        aa)
                                            Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereitenbb)
                                            Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösencc)
                                            vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängendd)
                                            Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläuternee)
                                            Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen | 1 | 1 | 1 | 
                
                    |  |  | Ladungs- und Umschlagstechnik |  | 
                
                    | 3 | Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c)
 | 
                            a)
                                
                                    Arbeiten mit Tauwerk 
                                     
                                        aa)
                                            Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhabenbb)
                                            Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellencc)
                                            nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakelndd)
                                            Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen | 1 | 1 |  | 
                
                    | 
                            b)
                                
                                    Handhaben von Ladungsgütern und Stores 
                                     
                                        aa)
                                            die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhabenbb)
                                            feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks 
                                     
                                        aa)
                                            Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialienbb)
                                            Reinigen von Laderäumen und Tanks |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            d)
                                
                                    Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores 
                                     
                                        aa)
                                            Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählenbb)
                                            Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellencc)
                                            Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollierendd)
                                            Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen | 2 
 | 3 
 | 4 
 | 
                
                    |  |  | 
                            e)
                                
                                    Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge 
                                     
                                        aa)
                                            bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirkenbb)
                                            Laderaum- und Ladetankpläne lesencc)
                                            Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollierendd)
                                            Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            f)
                                
                                    Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen 
                                     
                                        aa)
                                            Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhabenbb)
                                            Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhabencc)
                                            Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhabendd)
                                            Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen |  |  |  | 
                
                    |  |  | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
 |  | 
                
                    | 4 | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d)
 | 
                            a)
                                
                                    Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes 
                                     
                                        aa)
                                            die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennenbb)
                                            Verhalten und Maßnahmen in Notfällen | während der gesamten
 Ausbildung
 zu vermitteln
 Schwerpunkt
 im 1. Jahr
 | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen 
                                     
                                        aa)
                                            Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennenbb)
                                            Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilencc)
                                            baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassendd)
                                            Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgenee)
                                            Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführenff)
                                            Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhabengg)
                                            Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwendenhh)
                                            Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnenii)
                                            Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhabenjj)
                                            Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzenkk)
                                            beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken | 2 
 | 2 
 | 1 
 | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst 
                                     
                                        aa)
                                            Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnenbb)
                                            Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnencc)
                                            Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfendd)
                                            Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhabenee)
                                            Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwendenff)
                                            Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführengg)
                                            Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzenhh)
                                            Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren | 2 | 2 | 1 | 
                
                    |  |  | 
                            d)
                                
                                    Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten 
                                     
                                        aa)
                                            Verhaltensmaßregeln im Notfall anwendenbb)
                                            bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirkencc)
                                            Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennendd)
                                            Körperbau und Körperfunktionen kennenee)
                                            Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen | 0,5 |  |  | 
                
                    |  |  | Schiffsbetriebstechnik Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
 |  | 
                
                    | 5 | Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e)
 | 
                            a)
                                Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen | 1 | 1 |  | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen 
                                     
                                        aa)
                                            Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassenbb)
                                            Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmencc)
                                            Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmendd)
                                            Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen |  | 
 
 
 
 
 
 
 4
 | 
 
 
 
 
 
 
 6
 | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung 
                                     
                                        aa)
                                            Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennenbb)
                                            pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen |  | 2 | 2 | 
                
                    |  |  | Wartung und Instandsetzung |  | 
                
                    | 6 | Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f)
 | 
                            a)
                                
                                    Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln 
                                     
                                        aa)
                                            Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellenbb)
                                            Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützencc)
                                            Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgendd)
                                            Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigenee)
                                            Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschenff)
                                            mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollierengg)
                                            elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollierenhh)
                                            Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 
                                     
                                        aa)
                                            Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellenbb)
                                            Demontagehilfen auf- und abbauencc)
                                            Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegendd)
                                            Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern | 5 | 10 | 10 | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Montage vorbereiten 
                                     
                                        aa)
                                            Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfenbb)
                                            Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassend)
                                
                                    Montieren 
                                     
                                        aa)
                                            Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichernbb)
                                            während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfencc)
                                            Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichtendd)
                                            Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellene)
                                
                                    Transportieren 
                                     
                                        aa)
                                            handbediente Hebezeuge handhabenbb)
                                            Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            f)
                                
                                    Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen 
                                     
                                        aa)
                                            Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfenbb)
                                            Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfencc)
                                            Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeitendd)
                                            Ersatzteile aus Metallen herstellenee)
                                            Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            g)
                                
                                    Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten 
                                     
                                        aa)
                                            Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwendenbb)
                                            mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehencc)
                                            turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführendd)
                                            Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführenee)
                                            sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführenff)
                                            Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben | 1 | 1 |  | 
                
                    |  |  | Bearbeiten von Metallen |  | 
                
                    | 7 | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)
 | 
                            a)
                                
                                    Prüfen, Messen, Lehren 
                                     
                                        aa)
                                            Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählenbb)
                                            Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermittelncc)
                                            Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messendd)
                                            Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfenee)
                                            mit festen und verstellbaren Lehren prüfenff)
                                            Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            b)
                                
                                    Anreißen, Körnen, Kennzeichnen 
                                     
                                        aa)
                                            Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißenbb)
                                            Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnencc)
                                            Werkstücke und Bauteile kennzeichnen | 3
 | 1
 |  | 
                
                    |  |  | 
                            c)
                                
                                    Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken 
                                     
                                        aa)
                                            Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigenbb)
                                            Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannencc)
                                            Werkzeuge ausrichten und spannen |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            d)
                                
                                    manuelles Spanen 
                                     
                                        aa)
                                            Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählenbb)
                                            Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilencc)
                                            Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägendd)
                                            Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneidenee)
                                            Rohrgewinde herstellen | 2 | 1 |  | 
                
                    |  |  | 
                            e)
                                
                                    maschinelles Spanen vorbereiten 
                                     
                                        aa)
                                            Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählenbb)
                                            Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellencc)
                                            Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            f)
                                
                                    Bohren, Senken, Reiben 
                                     
                                        aa)
                                            Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellenbb)
                                            Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen | 
 
 
 
 
 
 
 1
 | 
 
 
 
 
 
 
 2
 | 
 
 
 
 
 
 
 1
 | 
                
                    |  |  | 
                            g)
                                
                                    Drehen 
                                     
                                        aa)
                                            Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellenh)
                                
                                    Sägen 
                                     
                                        aa)
                                            Werkstücke mit Sägemaschinen sägeni)
                                
                                    Anschleifen 
                                     
                                        aa)
                                            Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen |  |  |  | 
                
                    |  |  | 
                            j)
                                
                                    Trennen 
                                     
                                        aa)
                                            Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scherenbb)
                                            Rohre mit Rohrabschneidern trennencc)
                                            Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen | 1 | 2 | 1 | 
                
                    |  |  | 
                            k)
                                
                                    Umformen 
                                     
                                        aa)
                                            Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformenbb)
                                            Rohre aus Stahl kalt umformencc)
                                            Bleche, Rohre und Profile warm umformendd)
                                            Bleche, Rohre und Profile biegerichten | 
                
                    |  |  | 
                            l)
                                
                                    Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen) 
                                     
                                        aa)
                                            Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixierenbb)
                                            Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sicherncc)
                                            Bolzen- und Stiftverbindungen herstellendd)
                                            Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellenee)
                                            Rohrschraubverbindungen herstellenff)
                                            Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen | 
                
                    |  |  | 
                            m)
                                
                                    Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens 
                                     
                                        aa)
                                            Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellenbb)
                                            Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählencc)
                                            Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereitendd)
                                            Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißenee)
                                            Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen |