See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt

Ausfertigungsdatum: 25.07.2013


§ 1 See-ArbZNV Anwendungsbereich

Die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord und die Arbeitszeitnachweise der Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, sind nach Maßgabe dieser Verordnung zu führen.