Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)
Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen

Ausfertigungsdatum: 03.07.2009


§ 7 SDLWindV Mehrere Windenergieanlagen

Bei einem Anschluss mehrerer Windenergieanlagen an einen Netzverknüpfungspunkt gilt für die Zuordnung des Systemdienstleistungs-Bonus § 24 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend.