Ausfertigungsdatum: 03.07.2009
§ 1 SDLWindV Anwendungsbereich
    
        Diese Verordnung regelt 
        
            - 1.
- 
                die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 
- 2.
- 
                die Anforderungen an den Systemdienstleistungs-Bonus nach § 66 Absatz 1 Nummer 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung und wie der Nachweis zu führen ist.