Ausfertigungsdatum: 03.07.2009
§ 1 SDLWindV Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
- 1.
-
die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und
- 2.
-
die Anforderungen an den Systemdienstleistungs-Bonus nach § 66 Absatz 1 Nummer 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung und wie der Nachweis zu führen ist.