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Schlussformel >

Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV)
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

Ausfertigungsdatum: 09.11.2016


§ 5 SchwPestMonV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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