(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1918;
            
             bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
    
    
    
    
        Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet: 
        
            - MF= 
- 
                58,10122 – 0,56495 ⋅ S + 0,13199 ⋅ F. 
        Dabei sind: 
        
            - MF= 
- 
                Geschätzter prozentualer Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers, 
- S= 
- 
                Speckmaß (einschließlich Schwarte) in mm, gemessen an der dünnsten Stelle des Speckes über dem M. glutaeus medius, 
- F= 
- 
                Fleischmaß (Stärke des Lendenmuskels) in mm, gemessen als kürzeste horizontale Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des M. glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals. 
        Speck- und Fleischmaß werden an Schweinehälften, die durch Spaltung des Schlachtkörpers längs der Wirbelsäule hergerichtet wurden, ermittelt (siehe Abbildung).
    
    
         
    
    Bei einer Kontrolle der Ermittlung des Muskelfleischanteils gilt eine Toleranz von ±2 mm für das Speckmaß und von ±3 mm für das Fleischmaß.