(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Ausfertigungsdatum: 28.03.1988


§ 28a SchwbAV Leistungen an Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.