(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Ausfertigungsdatum: 28.03.1988


§ 20 SchwbAV Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Schwerbehinderte Menschen können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251) erhalten.