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Schuldverschreibungsverordnung (SchuV)
Verordnung über die Erfüllung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüchen durch Begebung und Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds

Ausfertigungsdatum: 21.06.1995


§ 4 SchuV Handelbarkeit

Die Schuldverschreibungen sind handelbare Wertrechte.

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